Sonntag, 08.09.2024

Deutsches Urteil ermöglicht Terror-Listung von Revolutionsgarden im Nahen Osten

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Katharina Weber
Katharina Weber
Katharina Weber ist eine talentierte Redakteurin, die mit ihrem Einfühlungsvermögen und ihrer Kreativität spannende Geschichten erzählt.

Die EU und insbesondere Deutschland erwägen die Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation auf der Grundlage eines deutschen Urteils. Die Revolutionsgarden werden von Israel seit langem als Terrororganisation angesehen und die EU hatte bisher eine solche Einstufung abgelehnt. Das deutsche Urteil wegen eines versuchten Brandanschlags auf eine Synagoge könnte nun als Grundlage für die EU-Terror-Listung dienen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf fällte im Dezember ein Urteil wegen eines versuchten Brandanschlags auf eine Synagoge. Die Revolutionsgarden sollen als Elitestreitkräfte im Iran die Staatsideologie schützen und Putschversuche verhindern. Die EU hatte bisher eine Terror-Listung der Revolutionsgarden abgelehnt, da es dafür eine nationale Gerichtsentscheidung oder Verbotsverfügung einer Verwaltungsbehörde brauche. Die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation wird von Israel bereits seit langem gefordert. Die EU-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) befürwortet eine Listung. Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell war bislang ein Gegner der Einstufung.

Eine Terror-Listung der Revolutionsgarden wäre vor allem ein symbolischer Schritt, da bereits EU-Sanktionen gegen sie bestehen. Die Mehrheitsentscheidung innerhalb der EU für eine Terror-Listung ist noch ungewiss.

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