Fredi Bobic hat vor Gericht gegen seine außerordentliche Kündigung bei Hertha BSC geklagt und das Landgericht Berlin hat seiner Klage stattgegeben. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Falls das Urteil rechtskräftig wird, steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung zu. Die Klage gegen die ordentliche Kündigung wurde jedoch zuvor abgewiesen.
Das Urteil stellt einen vorläufigen Erfolg für Fredi Bobic dar, aber die Rechtskraft des Urteils und die Berufungsmöglichkeit bleiben abzuwarten. Die Vorwürfe gegen Bobic werden von Zeugen zurückgewiesen, stehen jedoch im Widerspruch zur eidesstattlichen Versicherung von Kay Bernstein.