Dienstag, 23.12.2025

Heilbronn legt Regeln für Silvesterfeuerwerk fest: Verkauf, Verbote und Sanktionen

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Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn hat die Vorschriften für den Jahreswechsel 2025/2026 bekanntgegeben. Verkauf und Einsatz von Feuerwerkskörpern der Klasse II sind zeitlich und personell beschränkt. Zudem gelten örtliche Zündverbote und ein Verbot von reinen Knallkörpern an Silvester und Neujahr. Verstöße können Bußgelder und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Verkauf und Gebrauch von Klasse II Feuerwerk

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen in Heilbronn nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf ist zeitlich auf den Zeitraum von Montag, 29. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 31. Dezember beschränkt. Abgebrannt werden dürfen diese Feuerwerkskörper nur durch Volljährige an den Tagen Silvester und Neujahr. Personen unter 18 Jahren ist der Besitz und das Abbrennen untersagt, der Verkauf an Minderjährige ist nicht zulässig.

Ortsbezogene Verbote und erlaubte Artikel

In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie in der Nähe von Reetdächern und Fachwerkhäusern ist das Zünden von Feuerwerk verboten. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist außerdem im Wald und in einem Abstand von bis zu 100 Metern vom Wald aus nicht erlaubt. Die Stadt verweist damit auf die Vorgaben des Landeswaldgesetzes Baden Württemberg.

Neu ist in Heilbronn ein städtisches Verbot für Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung. Böller, Kanonenschläge, Knallketten und sogenannte Schweizer Frösche dürfen am 31. Dezember und am 1. Januar im Stadtgebiet nicht verwendet werden. Andere Arten von Feuerwerk wie Raketen, Fontänen und Feuerwerksbatterien bleiben erlaubt. Weitere Informationen stellt die Stadt im Internet unter www.heilbronn.de/Bekanntmachungen zur Verfügung.

Haftung, Pflichten und Sanktionen

Unvorsichtiges Abbrennen von Feuerwerk kann strafrechtliche Folgen haben. Wer durch sein Verhalten fahrlässig einen Brand verursacht oder Personen verletzt, kann wegen fahrlässiger Brandstiftung oder fahrlässiger Körperverletzung belangt werden und zivilrechtlich zu Schadensersatz herangezogen werden. Für Kinder und Jugendliche tragen die Aufsichtspersonen die Verantwortung. Der durch privates Feuerwerk im öffentlichen Raum verursachte Müll ist von den Verursachern zu beseitigen. Verstöße gegen die genannten Vorschriften werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.

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