Die Stadt Heidelberg stellt den Zahlungsrhythmus für die kommunalen Abfallgebühren um. Ab 2026 werden die Gebühren nicht mehr vierteljährlich, sondern in drei gleichen Raten fällig. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ohne SEPA Lastschriftmandat werden gebeten, die geänderten Fälligkeiten zu beachten.
Was sich ändert
Bisher wurden die Abfallgebühren vierteljährlich eingezogen. Künftig sieht die Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten ASZ Heidelberg drei gleich große Zahlungen pro Jahr vor. Alternativ kann der Jahresbetrag einmalig überwiesen werden. Die Frist für eine solche Einmalzahlung endet am 1. April 2026.
Praktische Hinweise zur Zahlung
Für eine automatische Abbuchung bietet die Stadt ein SEPA Lastschriftmandat an. Das erforderliche Formular kann per E Mail unter gebuehren-abfallwirtschaft@heidelberg.de angefordert werden. Das ausgefüllte Formular muss anschließend im Original und unterschrieben an die ASZ Heidelberg zurückgesendet werden. Wer bereits ein SEPA Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter veranlassen.
Änderungen bei Bankverbindungen können formlos per E Mail an gebuehren-abfallwirtschaft@heidelberg.de mitgeteilt werden. Ein neues SEPA Mandat ist dafür nicht erforderlich. Alternativ stehen rund um die Uhr das Kundenportal Abfallwirtschaft unter www.asz.heidelberg.de/Kundenportal zur Verfügung. Für die erstmalige Registrierung im Portal wird die Bescheidnummer benötigt, die auf dem Gebührenbescheid vermerkt ist.
Die ASZ Heidelberg hat die Maßnahmen zum Übergang angekündigt und informiert Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die neuen Zahlungsmodalitäten.
Quelle anzeigen


