In den Wäldern des Stadtkreises Heilbronn und im Naturschutzgebiet Köpfertal gilt ab 1. April 2026 wieder eine Leinenpflicht für Hunde. Die Regelung tritt mit dem Beginn der Brut und Aufzucht in Kraft und ist bis zum 15. Juli 2026 befristet. Sie gilt beim Betreten des Waldes zu Erholungszwecken.
Geltungsbereich und Bekanntmachung
Die Untere Jagdbehörde der Stadt Heilbronn hat die Maßnahme per Allgemeinverfügung angeordnet. In der nächsten Ausgabe der Stadtzeitung soll eine Karte mit den konkret betroffenen Waldgebieten veröffentlicht werden. Das Naturschutzgebiet Köpfertal ist außerdem vor Ort durch Hinweisschilder gekennzeichnet.
Schutzauftrag für trächtige und brütende Tiere
Hintergrund der Anordnung ist der Schutz trächtiger und brütender Wildtiere in einer ökologisch sensiblen Phase. Nach Angaben der Behörde sind junge Rehe in dieser Zeit nur bedingt fluchtfähig. Durch an der Leine geführte Hunde soll verhindert werden, dass Wildtiere aufgescheucht werden, dass Rehe gehetzt werden oder durch Fluchtverhalten Wildunfälle verursacht werden.
Kontrollen und mögliche Sanktionen
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Für den ersten Verstoß sind 150 Euro vorgesehen, bei Wiederholung 300 Euro.
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