Dienstag, 17.02.2026

Heidelberg: Ab 1. März beginnt die Vegetationszeit mit Fällverboten und klaren Ausnahmeregeln

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Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass ab Sonntag, dem 1. März 2026, die gesetzlich geregelte Vegetationszeit beginnt. Während dieser Zeit sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz das Auf den Stock Setzen und die Beseitigung von Gehölzen untersagt. Vor dem Beginn der Vegetationszeit können Bürgerinnen und Bürger Gehölze noch bis Ende Februar fällen, soweit die Bestimmungen der örtlichen Baumschutzsatzung eingehalten werden.

Rechtliche Einschränkungen und erlaubte Maßnahmen

Während der Vegetationszeit sind auch Rückschnittarbeiten an Röhrichten nicht zulässig. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem Erhalt der Gesundheit von Bäumen dienen oder übermäßigen Zuwachs entfernen. Dazu zählt zum Beispiel der Sommerschnitt von Obstbäumen. Auch Kurzumtriebsplantagen als Bestände aus schnellwachsenden Gehölzen wie Weide und Pappel sind ausgenommen.

Die Stadt weist darauf hin, dass Frühling und Sommer wichtige Fortpflanzungszeiten vieler Tierarten sind. Hecken, Sträucher und Bäume dienen insbesondere Vögeln als Aufzuchtstätten. Auch Säugetiere wie Eichhörnchen oder Fledermäuse benötigen ungestörte Rückzugsräume. Vor diesem Hintergrund appelliert die Untere Naturschutzbehörde an die Bevölkerung, die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Flora und Fauna zu beachten.

Baumschutzsatzung und Ausnahmen bei Fällungen

Die Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg schützt nach Angaben der Verwaltung ganzjährig alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile beziehungsweise im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne, wenn ihr Stammumfang in einem Meter Höhe mehr als 100 Zentimeter beträgt. Für Obstbäume gilt eine Grenze von mehr als 80 Zentimetern. Das Entfernen solcher Bäume bedarf einer Erlaubnis durch das Umweltamt der Stadt Heidelberg.

Ist die Fällung eines Baumes aus Gründen der Gefahrenabwehr unvermeidbar, kann gegebenenfalls eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich werden. Bei genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen entscheidet die zuständige Behörde im Rahmen der Baugenehmigung auch über Baumfällungen.

Landschaftsschutz und Anlaufstellen

Wer wesentliche Landschaftsbestandteile wie Bäume, Hecken, Gebüsche, Feld und Ufergehölze, Schilf und Rohrbestände, Felsen oder ähnliche Naturerscheinungen beseitigen oder verändern möchte, benötigt dafür eine landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist ganzjährig bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. Die Regelung bezieht sich unter anderem auf das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße Mitte.

Bei Fragen zur Vegetationszeit, zu Baumfällungen oder zu artenschutzrechtlichen Belangen nennt die Stadt Heidelberg die Anlaufstellen beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie unter den Telefonnummern 06221/58 18180 und 06221/58 45605. Verweise auf die einschlägigen Rechtsquellen enthalten die Links www.gesetze-im-internet.de und www.heidelberg.de/ortsrecht in der dortigen Nummer 3.16.

Ende der Vegetationszeit ist der 30. September 2026

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