Die Landtagswahl in Baden Wurttemberg findet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Wer per Briefwahl teilnehmen möchte, muss den Antrag spätestens am Freitag, 6. März 2026 um 15 Uhr gestellt haben. Die Stadt Heidelberg erinnert an die Fristen und erklärt die Möglichkeiten zur Beantragung und Rücksendung von Briefwahlunterlagen.
Wahlbenachrichtigung und Fristen
Allen Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Haushaltsmitglieder die Benachrichtigungen zu unterschiedlichen Zeiten erhalten. Die Stadt bittet daher darum, bis zum 15. Februar 2026 von Nachfragen zu nicht zugestellten Schreiben abzusehen. Wer nach diesem Datum keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, soll sich umgehend bei der Wahldienststelle melden.
Bereits ab dem 26. Februar 2026 beginnt die Stadt mit dem Versand der Briefwahlunterlagen. Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen muss bis Freitag, 6. März 2026 um 15 Uhr beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung eingehen, damit er noch bearbeitet werden kann. Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss spätestens am Wahltag, 8. März 2026, bis 18 Uhr beim Amt für Bürgerdienste und Zuwanderung, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg eingegangen sein.
Formen der Antragstellung und praktische Hinweise
Die Beantragung der Briefwahl ist persönlich in den Bürgerämtern und in der Wahldienststelle möglich. Zudem kann der Wahlschein rund um die Uhr online beantragt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR Code, mit dem der bereits für die jeweilige Person ausgefüllte Internetwahlscheinantrag aufgerufen werden kann. Zur Absendung sind das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift erforderlich. Alternativ steht das Erfassungsformular unter www.heidelberg.de/wahlen zur Verfügung. Für die automatische Prüfung der Angaben werden Wahlbezirksnummer und individuelle Wählernummer benötigt; diese Angaben sind der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
Anträge können auch schriftlich, per Telefax, per E Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung gestellt werden. Telefonisch oder per SMS ist eine Beantragung nicht möglich. Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, ist auch diese Person gesondert zu bevollmächtigen und muss sich ausweisen können. Auf Wunsch werden die Unterlagen an eine beliebige Zustelladresse weltweit versandt.
Für Wählerinnen und Wähler, die nach dem 25. Januar 2026 innerhalb Heidelbergs umgezogen sind und nicht in ihrem bisherigen Wahllokal wählen möchten, ist ebenfalls ein Wahlschein erforderlich. Anträge in den Außenstellen der Bürgerämter können nur bis zum genannten Fristtermin während der jeweiligen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Rücksendung, Ersatzunterlagen und barrierefreie Angebote
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden per Post durch die Deutsche Post AG zugestellt. Die Rücksendung mit der Deutschen Post ist für Wählerinnen und Wähler kostenfrei. Entscheidet sich jemand für einen anderen Zusteller, eine besondere Versandform wie Express oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt die Wahlberechtigte oder der Wahlberechtigte das Porto selbst. Wer glaubhaft macht, die beantragten und ausgestellten Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 7. März 2026 um 12 Uhr Ersatzunterlagen bei der Wahldienststelle beantragen.
Zur gleichberechtigten Teilnahme bieten die Blinden und Sehbehindertenverbände kostenlose Stimmzettelschablonen an. Diese Schablonen haben ausgesparte Felder für das Kreuz und große tastbare Erläuterungen. Begleitend wird eine Audio CD mit gesprochener Anleitung und kompletter Aufsprache des Stimmzettels geliefert. Interessierte können die Schablone und die CD bei den Blinden und Sehbehindertenverbänden unter der Telefonnummer 0621 40203 anfordern.
Kontakt und weitere Informationen
Weitere Informationen sind online unter www.heidelberg.de/wahlen verfügbar. Die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg ist in der Poststraße 50, 69115 Heidelberg erreichbar. Rückfragen können telefonisch unter 06221 58 42220 oder per E Mail an wahldienststelle@heidelberg.de gestellt werden.
Quelle anzeigen


