Der Planungsausschuss des Verbands Region Rhein Neckar hat am 21. November 2025 einen Antrag abgelehnt, die Fläche Lammerskopf erneut als Vorranggebiet in den Teilregionalplan Windenergie aufzunehmen. Die endgültige Festlegung der Flächen steht noch aus: Die Verbandsversammlung des VRRN entscheidet am 12. Dezember 2025. Vor diesem Hintergrund kündigt die Stadt Heidelberg an, mögliche kommunale Wege zur Nutzung der geeigneten Flächen zu prüfen.
Beschlusslage und Ausblick
Mit der Entscheidung des Ausschusses ist die Wiederaufnahme des Lammerskopfs in der laufenden Planungsrunde zunächst gescheitert. Formal kann die Verbandsversammlung am 12. Dezember die Flächenkulisse des Teilregionalplans noch bestätigen oder ändern. Bis dahin bestehen für die beteiligten Akteure Unsicherheiten über den endgültigen Zuschnitt von Vorranggebieten und über die Frage, welche Flächen künftig Vorrang für Windenergie erhalten.
Stadt Heidelberg verfolgt eigenständige Option
Die Stadtverwaltung will parallel prüfen, ob eine Lösung auf kommunaler Ebene möglich ist. Nach Angaben der Stadt geht es darum, Teile der Heidelberger Gemarkung für Windenergie zu nutzen, auch wenn diese Flächen im Regionalplan nicht als Vorranggebiete ausgewiesen sind. Heidelberg begründet den Vorstoß mit der Bedeutung örtlicher Energiequellen für Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität.
Prüfstandorte und Naturschutzfragen
Im Verfahren zum Teilregionalplan wurde der Lammerskopf bereits intensiv untersucht. Ein Gutachten zur FFH Verträglichkeit kommt zu dem Ergebnis, dass auf Heidelberger Gemarkung rund 40 Hektar für die Errichtung von Windkraftanlagen als geeignet angesehen werden. Diese Bereiche könnten demnach ohne Gefährdung wertvoller Naturräume genutzt werden. Offen bleiben allerdings Detailfragen, darunter die technische Erschließung und die Zuwegung zu den Anlagen, die in einem abschließenden Genehmigungsverfahren zu klären sind.
Rolle der Akteure und weitere Schritte
Der bisher diskutierte Zuschnitt des Gebiets war umfangreicher und betraf auch Flächen des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau. Heidelberg nennt als mögliche Partner sowohl die Vorhabenträger im Konsortium für einen Bürgerwindpark als auch die im Verfahren von ForstBW ausgeschriebene Heidelberger Fläche. Die Stadt betont, sie wolle Verantwortung übernehmen und zugleich auf Vereinbarkeit von Naturschutz und Nutzung achten.
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