Ein Friseur und ein Hotel- und Gaststättenbetrieb haben vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die (Teil-)Rückzahlung der Corona Soforthilfe geklagt. Das Gericht äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Widerrufs- und Erstattungsbescheide.
Zahlreiche Friseure zeigten ihre Unterstützung, indem sie sich vor Gericht versammelten und die Verhandlungen gespannt verfolgten. Der Heidenheimer „City-Friseur“ Holger Schier kämpft gegen die Rückforderung der Soforthilfe.
Die rechtliche Auseinandersetzung um die (Teil-)Rückzahlung der Corona Soforthilfe hat die Friseurbranche in den Fokus gerückt. Die Solidarität und Unterstützung innerhalb des Berufsstands sind stark zu spüren.