Mittwoch, 21.01.2026

Kreisweit gültiger Handwerkerparkausweis soll Bürokratie für Betriebe reduzieren

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Seit dem 1. Januar können Handwerksbetriebe im Landkreis Esslingen einen einheitlichen Handwerkerparkausweis beantragen, der in allen 44 Kommunen gilt. Die Regelung soll den Aufwand für Aufenthalte an wechselnden Einsatzorten verringern und unterschiedliche lokale Genehmigungen ersetzen.

Einheitlicher Ausweis statt einzelner Genehmigungen

Bislang mussten Handwerksbetriebe für Parkausnahmen jeweils bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der einzelnen Stadt oder Gemeinde eine eigene Ausnahmegenehmigung einholen. Das führte nach Angaben der zuständigen Stellen zu erheblichem Verwaltungsaufwand, weil die Regelungen vor Ort teils voneinander abwichen. In einigen Kommunen war mit Sonderausweis das Einfahren in Fußgängerzonen erlaubt, in anderen nicht. Die Initiative zu ersten Gesprächen ging von der Kreishandwerkerschaft Esslingen Nürtingen aus.

Nach rund anderthalb Jahren Abstimmungsarbeit wurde ein gemeinsames verkehrsrechtliches Regelwerk ausgehandelt und der kreisweit gültige Ausweis eingeführt. Die Leiterin des Ordnungs und Standesamtes, Brigitte Länge, bezeichnete die bisherige Praxis als „riesigen Aufwand“. Christine Clement Wiegand vom Amt für Wirtschaft sagte, die Handwerkerschaft habe sich lange einen kreisweiten Ausweis gewünscht.

Geltungsbereich und Nutzungsbedingungen

Der Handwerkerparkausweis berechtigt laut Landratsamt während eines Arbeitseinsatzes zum kostenfreien Parken in Bereichen mit Parkscheinautomaten, bei Parkscheibenpflicht, in verkehrsberuhigten Bereichen, in Bewohnerparkzonen, in Fußgängerzonen sowie in Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot. Voraussetzung ist, dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und die Fahrzeuge tatsächlich als Service, Montage oder Werkstattwagen benötigt werden.

Auf einer Ausweiskarte können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden. Die Karte darf allerdings jeweils nur abwechselnd genutzt werden, das heißt nicht parallel für mehrere Fahrzeuge. Der Ausweis gilt in allen 44 Kommunen des Landkreises und kostet 200 Euro für zwölf Monate.

Digitalisierung, Nachfrage und nächste Schritte

Die digitale Abwicklung wurde gemeinsam eingerichtet. Die erforderliche Plattform stammt von der Stadt Esslingen, der Antrag kann über das Portal service-bw.de gestellt werden. In der ersten Einführungswoche wurden 14 Anträge registriert. In Esslingen waren zuvor pro Jahr zwischen 250 und 300 Ausweise beantragt worden, wie das Landratsamt angibt. Konkrete Einschätzungen zur künftigen Nachfrage liegen noch nicht vor.

Landrat Marcel Musolf bezeichnete den Ausweis bei der Vorstellung als spürbare Entlastung für Betriebe, die kurzfristig und an wechselnden Einsatzorten tätig sind. Kreishandwerksmeister Karl Bossler sagte, die Lösung ermögliche eine schnellere und effizientere Erbringung von Dienstleistungen vor Ort.

Bereits im Februar ist eine erste Feedbackrunde zwischen Landratsamt, Städten und Gemeinden geplant. Neben Optimierungen wird auch eine mögliche Ausweitung etwa auf ambulante Pflegedienste diskutiert.

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