Montag, 22.12.2025

Heidelberg führt City Tax ein: Private Ferienwohnungen müssen sich bis 31. Dezember registrieren

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Seit dem 1. Oktober 2025 erhebt die Stadt Heidelberg eine Übernachtungsteuer. Vermietende von buchbaren Privatzimmern und Ferienwohnungen, die ihren Betrieb noch nicht bei der städtischen Steuerabteilung gemeldet haben, müssen dies bis zum 31. Dezember 2025 nachholen. Die Stadt weist insbesondere darauf hin, dass viele private Angebote nicht im Gewerberegister erfasst sind und deshalb kein individuelles Anschreiben erhalten haben.

Wer gilt als Beherbergungsbetrieb

Als Beherbergungsbetrieb gilt nach städtischer Definition, wer gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Zu den bereits angeschriebenen Betrieben zählen Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen, Motels sowie Camping- und Reisemobilplätze. Private Vermieterinnen und Vermieter, deren Unterkünfte über Plattformen wie Airbnb buchbar sind, werden gesondert aufgefordert, die Registrierung vorzunehmen, wenn sie noch nicht erfolgt ist.

Höhe der Abgabe und Ausnahmen

Vor Ort sind seit dem 1. Oktober 2025 für jede Person und jede Übernachtung 3,50 Euro an die Stadt zu entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind von der Steuer befreit. Die Abgabe fällt sowohl bei privaten als auch beruflich bedingten Aufenthalten an. Bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb wird die Steuer für maximal fünf Nächte erhoben.

Fristen, Beschluss und weitere Informationen

Der Gemeinderat hatte die Einführung der Übernachtungsteuer am 5. Juni 2025 mit großer Mehrheit beschlossen. Das Formular zur Anmeldung steht online unter www.heidelberg.de/uebernachtungsteuer zur Verfügung. Rückfragen nimmt die Kämmerei der Stadt per E Mail an uebernachtungsteuer@heidelberg.de entgegen.

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