Dienstag, 02.12.2025

Esslingen weitet Feuerwerksverbot auf die ganze Innenstadt für Silvester 2025 aus

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Die Stadt Esslingen hat das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester 2025 und Neujahr 2026 auf die gesamte Innenstadt ausgeweitet. Zuvor galt das Verbot lediglich in der historischen Altstadt und auf der Esslinger Burg. Die Stadt begründet den Schritt mit einer erneuten Prüfung der bundesgesetzlichen Vorgaben sowie dem Ziel, die Sicherheit an den Feiertagen zu erhöhen.

Rechtliche Grundlage und betroffene Bereiche

Die Regelung beruht auf einer Vorschrift aus dem Jahr 2009, nach der Feuerwerkskörper nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder und Altenheimen, sondern auch in Bereichen mit Fachwerkhäusern untersagt sind. Nach dieser Vorgabe hat die Stadt das bisherige Verbotsgebiet ausgeweitet. Künftig umfasst die Regelung die Gesamtanlage Esslingen am Neckar, in der zahlreiche denkmalgeschützte und besonders brandempfindliche Gebäude stehen.

Nach Angaben der Verwaltung erfolgte die Erweiterung nach einer erneuten Prüfung der rechtlichen Vorgaben. Die Stadt nennt als weiteren Grund zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach der letzten Silvesternacht.

Sperrungen, Hinweise und Durchsetzung

Aus Sicherheitsgründen wird der Zutritt zu ausgewählten Bereichen gesperrt. Betroffen sind unter anderem der Kanonenbuckel, die Burgstaffel und der Seilergang. Die Erweiterung sei in enger Abstimmung mit der Feuerwehr Esslingen vorgenommen worden, teilt die Stadt mit.

Die Stadt bittet zudem darum, an Silvester und Neujahr auf Schulhöfen sowie auf Sport und Spielplätzen kein Feuerwerk abzubrennen. Verstöße gegen das Abbrennverbot können mit einer Geldbuße geahndet werden. Konkrete Bußgelder und Kontrollmaßnahmen wurden in der Mitteilung nicht beziffert.

Für Bewohnerinnen und Besucher gilt die neue Regelung ausschließlich für die genannten Feiertage. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Maßnahmen dem Schutz von Menschen und Gebäuden dienen.

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