Dienstag, 16.12.2025

Veterinäramt Stuttgart warnt vor illegalen Hunde und Katzenimporten an den Feiertagen

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Das Veterinäramt der Stadt Stuttgart berichtet von einer Zunahme illegal importierter Hunde und Katzen und appelliert an Interessierte, vor einer Anschaffung die Herkunft und die Bedürfnisse des Tieres sorgfältig zu prüfen. Insbesondere in der Vorweihnachtszeit sollten lebende Tiere nicht als Überraschungsgeschenk übergeben werden, heißt es aus der Behörde.

Zunehmende Fälle und gängige Verkaufspraktiken

Nach Angaben des Amts erreichen derzeit verstärkt junge Hunde und Katzen, die offenbar illegal importiert wurden, Stuttgart. Häufige Verkaufswege sind Internetportale und private Vermittlungen. Dabei geben Verkäufer oft falsche Auskünfte oder legen gefälschte Papiere vor, so die Behörde. Welpen werden vielfach über viele Stunden in kleinen Transportkisten quer durch Europa gebracht und ihren neuen Besitzern vor der Haustür oder auf Parkplätzen übergeben.

Gesundheitsrisiken, schlechte Aufzucht und Folgekosten

Viele der Tiere sind unzureichend geimpft und entwurmt, stammen aus schlechten Haltungsbedingungen und wurden zu früh von der Mutter getrennt. Bei der Ankunft zeigen sie häufig Durchfall, Bindehautentzündungen oder andere schwere Erkrankungen. Mangelnde Sozialisierung kann zudem zu lebenslangen Verhaltensstörungen und Angst führen. Zusätzlich zu den gesundheitlichen Folgen können erhebliche Tierarztkosten entstehen. In einzelnen Fällen kann auch eine behördlich angeordnete Quarantäne notwendig werden, wenn die Tollwutschutzimpfung nicht rechtskonform nachgewiesen ist.

Das Veterinäramt weist außerdem auf das Problem zuchtbedingter Fehlbildungen hin. Beispiele aus Stuttgart nennen Möpse mit schweren Augenerkrankungen, Bulldoggen mit Atemproblemen und Chihuahuas mit Zahnproblemen. Solche Tiere benötigen oft dauerhaft tierärztliche Betreuung.

Rechtliche Vorgaben und Empfehlungen für Kaufinteressenten

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Deutschland gelten strenge Vorschriften. Innerhalb der Europäischen Union dürfen Hunde und Katzen nicht vor dem Alter von 15 Wochen nach Deutschland gebracht werden, weil erst dann eine gültige Tollwutimpfung möglich ist. Aus bestimmten Drittstaaten ist die Einfuhr erst ab einem Alter von sieben Monaten zulässig. In diesen Fällen sind zusätzlich eine Blutuntersuchung zur Bestätigung der Wirksamkeit der Tollwutimpfung und eine dreimonatige Wartezeit vorgeschrieben.

Die Stadtverwaltung betont die Bedeutung des Tierschutzgesetzes, wonach Halter die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tierhaltung besitzen müssen. Kaufinteressenten sollten sich vorab fachlich über Haltungs und Pflegeanforderungen sowie rassespezifische Bedürfnisse informieren und prüfen, ob Zeit, Platz und finanzielle Mittel für ein Tier vorhanden sind. Bei Zweifeln empfiehlt das Veterinäramt, sich an die zuständige Behörde oder den Tierarzt des Vertrauens zu wenden.

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