Die Stadt Stuttgart informiert kurz vor dem Jahreswechsel über Regeln für den Umgang mit Silvesterfeuerwerk.
Sicherheit beim Silvesterfeuerwerk
Das Amt für öffentliche Ordnung erinnert daran, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern in diesem Jahr vom Montag, 29. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember, gestattet ist. Raketen und Böller der Kategorie 2 dürfen nur an volljährige Personen abgegeben werden und nur von diesen gezündet werden. Eine Abgabe an Jugendliche bleibt auch dann untersagt, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt.
Gefährliche Stoffe in Feuerwerkskörpern erfordern Vorsicht. Erlaubt sind nur Produkte mit gültiger Zulassung und CE Kennzeichnung sowie mit einer Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen Prüfstelle oder der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Feuerwerk ohne solche Kennzeichnung darf seit dem 3. Juli 2017 nicht mehr verkauft oder verwendet werden.
Die Stadt warnt vor Eigenbau und dem Umgang mit Schwarzpulver. Bereits Stöße, Reibung oder statische Entladungen können explosive Reaktionen auslösen. Die Einfuhr und Verwendung nicht zugelassener pyrotechnischer Gegenstände ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Wer gegen das Sprengstoffrecht oder Zollrecht verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Personen oder bedeutenden Sachwerten kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre betragen.
In unmittelbarer Nähe von lärmempfindlichen und brandempfindlichen Gebäuden ist das Abbrennen von Pyrotechnik per Gesetz untersagt. Zu lärmempfindlichen Gebäuden zählen Kirchen, Krankenhäuser sowie Einrichtungen für Kinder und ältere Menschen. Reetdächer und Fachwerkhäuser gelten als brandempfindlich. Darüber hinaus besteht innerhalb des sogenannten Cityrings ein generelles Mitführ- und Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände, um die Personen in der Stuttgarter Innenstadt zu schützen und unkontrolliertes Abbrennen zu verhindern.
Vor dem Zünden sollten stets die Gebrauchshinweise beachtet werden. Als sichere Praxis empfiehlt die Stadt, Kinder zu beaufsichtigen, Raketen nicht in geschlossenen Räumen zu zünden, leere Flaschen nicht als Startrampen zu verwenden und abgeschossene Blindgänger nicht erneut zu zünden. Wer Feuerwerk nach dem Neujahrstag abbrennt, kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro belegt werden. Bei Bränden oder anderen Notsituationen ist der Notruf 112 beziehungsweise 110 zu wählen. Weitere Auskünfte erteilt die Gewerbeaufsicht des Amts für Umweltschutz telefonisch unter 216 88409.
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