Das Ordnungsamt der Stadt Heilbronn hat die Eisflächen in mehreren städtischen Parks noch nicht zur Nutzung freigegeben. Trotz der anhaltenden Kälte weist die Verwaltung darauf hin, dass die Eisdecken nicht ausreichend tragfähig sind. Eine gefahrlose Nutzung ist nach Angaben der Stadt erst ab einer Mindeststärke von 15 Zentimeter möglich.
Gefahr durch zu dünnes Eis
Betroffen sind demnach die Seen im Pfühlpark, im Ziegeleipark, im Wertwiesenpark und im Neckarbogen sowie der Trappensee. Die Stadt warnt vor einem Betreten der Flächen. Besonders risikoreich sind schneebedeckte Eisflächen, weil die Schneeschicht die tatsächliche Eisstärke verdecken kann. Auch an Zuflüssen ist die Eisdicke in aller Regel geringer und damit die Gefahr eines Einbruchs erhöht.
Eltern werden ausdrücklich gebeten, darauf zu achten, dass Kinder die Eisflächen nicht betreten, solange sie nicht freigegeben sind. Solche Kontrollen sollten demnach konsequent erfolgen, um Unfälle zu vermeiden.
Vorgehen der Stadt und rechtliche Hinweise
Die Stadt Heilbronn gibt die Flächen frei, sobald die Mindeststärke von 15 Zentimeter erreicht ist. Die bisher angebrachten Hinweistafeln mit dem Vermerk Betreten der Eisfläche verboten werden in diesem Fall entfernt. Bis zur offiziellen Freigabe gilt nach Angaben der Verwaltung ein absolutes Betretungsverbot.
Die Stadt weist weiter darauf hin, dass sie keinerlei Haftung übernimmt. Das Betreten der Eisflächen erfolgt demnach grundsätzlich auf eigene Gefahr, und dieser Hinweis gelte auch nach einer offiziellen Freigabe.
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