Die Stadt Heilbronn hat per Allgemeinverfügung das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung an Silvester und Neujahr untersagt. Böller, Kanonenschläge, Knallketten und Frösche sowie Schweizer Frösche dürfen demnach am 31. Dezember und am 1. Januar im weiten Stadtgebiet nicht gezündet werden. Ausgenommen ist ein wenig besiedelter Bereich im nördlichen Industriegebiet zwischen Neckarkanal und Osthafen.
Was genau verboten ist
Das Verbot richtet sich gegen Feuerwerksartikel, deren Wirkung allein auf Lautstärke beruht. Zulässig bleiben nach Angaben der Stadt unter anderem Raketen, Feuerwerksbatterien und Fontänen, die für Lichteffekte sorgen. Dabei gelten jedoch weitere Beschränkungen bezüglich der Orte, an denen diese Gegenstände abgebrannt werden dürfen.
Ausnahmen und Schutzbereiche
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altenheimen sowie an und in der Nähe von Fachwerkhäusern untersagt. Auch in Rebanlagen und im Wald ist Feuerwerk verboten. Die Allgemeinverfügung nennt damit gezielt Bereiche, in denen besondere Schutzbedürftigkeit oder erhöhte Brand- und Gefährdungsgefahr besteht.
Bürgermeisterin Agnes Christner begründete die Maßnahme damit, dass die Stadt die rechtlichen Möglichkeiten nutze, um auf die zunehmenden Beschwerden über Lärmbelästigungen an Silvester zu reagieren und so zum Lärm- und Gesundheitsschutz von Menschen und Tieren beizutragen.
Kontrolle, Rechtsgrundlage und Inkrafttreten
Als Rechtsgrundlage verweist die Stadt auf die Sprengstoffverordnung. Danach kann die zuständige Behörde das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden auch an den Jahreswechsel untersagen. Heilbronn erfüllt den dafür genannten dichten Bebauungsgrad.
Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst werden das Verbot im Rahmen ihrer regulären Streifentätigkeit überwachen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen geahndet werden. Die Allgemeinverfügung wurde am 28. November auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht und trat am 29. November in Kraft.
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