Die Ordnungsbehörde in Heilbronn hat für das Jahr 2025 insgesamt 75.689 registrierte Verstöße gegen Tempolimits gemeldet. Die Fälle verteilen sich auf verschiedene Messmethoden: 18.827 wurden bei mobilen Kontrollen festgestellt, 14.122 an fest installierten Starenkästen und 42.740 durch drei städtische Enforcement Trailer, die grauen Blitzanhänger am Straßenrand.
Verteilung der Maßnahmen und rechtliche Folgen
Nach Angaben der Stadt führten 2.181 Überschreitungen von mindestens 21 Stundenkilometern zu einem Eintrag im Flensburger Fahreignungsregister. In 229 Fällen ordnete die Behörde ein Fahrverbot an. Die überwiegende Zahl der registrierten Verstöße waren geringfügige Überschreitungen, die mit Verwarnungsgeldern zwischen 20 und 55 Euro geahndet wurden.
Schwerpunkte der Kontrollen
Rund 55 Prozent der mobilen Messungen fanden in Zonen mit Tempo 30 statt. Weitere Messungen wurden zu etwa 15 Prozent in Bereichen mit Tempo 40 und zu rund 17 Prozent in Bereichen mit Tempo 50 vorgenommen. Die Stadt nennt als Auswahlkriterien polizeilich ausgewiesene Unfallschwerpunkte sowie Gefahrenstellen an Schulwegen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportanlagen und Seniorenheimen. Hinweise aus der Bevölkerung fließen ebenfalls in die Festlegung der Messstellen ein.
Stadtverwaltung zur Verkehrsgefährdung
Bürgermeisterin Agnes Christner wies darauf hin, dass zu schnelles und nicht angepasstem Fahren nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle gehöre. Vor diesem Hintergrund kündigte die Stadt an, die Kontrollen im gesamten Stadtgebiet fortzusetzen.
Ausgewählte Fälle hoher Überschreitungen
Die Bilanz enthält mehrere Fälle extremer Geschwindigkeitsverstöße. In Frankenbach wurde in der Würzburger Straße ein Fahrzeug mit 106 Stundenkilometern gemessen, erlaubt waren dort 30 Stundenkilometern. Die Folge war ein Bußgeld in Höhe von 843,50 Euro, ein Fahrverbot über drei Monate und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
In der Wilhelmstraße gilt Tempo 40. Dort erfasste das Messgerät eine Geschwindigkeit von 94 Stundenkilometern, eine Überschreitung um 54 Stundenkilometern. Bei einem Erstverstoß und fahrlässigem Verhalten läge das Bußgeld bei 560 Euro, dazu kämen zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten. Bei wiederholtem Verstoß oder Vorsatz sind höhere Sanktionen möglich.
Auf der B 293 in Höhe der Otto Konz Brücke wurde ein Fahrer mit 109 Stundenkilometern anstatt der erlaubten 50 Stundenkilometern registriert. Bei einem Erstverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften würden 480 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot folgen.
Im Bereich der Neckartalstraße, wo Tempo 70 gilt, wurde ein Fahrzeug mit 137 Stundenkilometern geblitzt. Hier kämen bei einem Erstverstoß außerorts 600 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Fahrverbot von zwei Monaten in Betracht.
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