Donnerstag, 21.11.2024

Die erlaubte Anzahl an Minijobs: Alles was du wissen musst

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Laura Hoffmann
Laura Hoffmann
Laura Hoffmann ist als Redakteurin für Lifestyle und Trends beim Neckar Kurier tätig. Sie schreibt mit Begeisterung über Themen, die das Leben bunter machen, von Mode bis zu innovativen Ideen aus der Region.

Im Jahr 2024 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 538 Euro pro Monat. Mitarbeiter, die mehrere Minijobs ausüben, sollten darauf achten, dass ihre Gesamteinkünfte aus diesen Beschäftigungen die jährliche Grenze von 6.456 Euro nicht überschreiten. Andernfalls könnte eine Versicherungspflicht eintreten. Darüber hinaus ist der Mindestlohn in jedem Minijob zu beachten, da es eine enge Verknüpfung zwischen Arbeitszeit und Verdienst gibt. Es empfiehlt sich, ein Arbeitszeitkonto zu führen, um die geleisteten Stunden im Auge zu behalten. So können Arbeitnehmer sicherstellen, dass sie die zulässige Verdienstgrenze in ihren Minijobs nicht überschreiten.

Minijobs neben Vollzeitjob

Für viele Menschen stellt sich die Frage, wie viele Minijobs darf man haben, insbesondere wenn sie bereits eine Hauptbeschäftigung ausüben. Minijobs können eine attraktive Möglichkeit sein, zusätzliches Geld zu verdienen, solange die Verdienstgrenze von 520 Euro monatlich nicht überschritten wird. Der Hauptjob bleibt sozialversicherungspflichtig, weshalb Nebentätigkeiten wie Saisontätigkeiten oder andere berufliche Tätigkeiten in dem Rahmen geplant werden sollten. Arbeitsrechtlich ist es wichtig zu beachten, dass die Stundenzahl der Minijobs den gesetzlichen Rahmen nicht sprengen darf. Damit lässt sich die Balance zwischen Hauptjob und zusätzlichen Beschäftigungen gut gestalten.

Regelungen für mehrere Minijobs

Minijobs bieten flexible Verdienstmöglichkeiten, jedoch gibt es wichtige Regelungen zu beachten, insbesondere bei mehreren Beschäftigungen. Die Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat darf nicht überschritten werden, um steuerfrei zu bleiben. Bei mehreren Minijobs zählt das Gesamteinkommen, sodass die Verdienstgrenze nicht für jeden Job separat gilt. Arbeitnehmer, die zusätzlich einen Hauptjob ausüben, müssen darauf achten, dass Zusammenrechnung zu sozialversicherungspflichtigen Einkünften führen kann. Auch im Haushalt oder Gewerbe tätige Minijobs unterliegen diesen Regelungen. Es ist ratsam, sich über die Rentenversicherungspflicht und weitere Informationen zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Steuerliche Aspekte von Minijobs

Steuerliche Regelungen bei Minijobs sind entscheidend für Minijobber:innen. Die Höchstgrenze für den Verdienst beträgt 538 Euro pro Monat. Verdient man mehr, beispielsweise in einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, muss man sich auf andere steuerliche Regelungen einstellen. Die Lohnsteuerpauschalierung kann für geringfügige Beschäftigungen angewendet werden, wobei eine Pauschsteuer in Höhe von 2% fällig ist. Arbeitgeber müssen außerdem die Lohnsteuerklasse beachten. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde darf ebenfalls nicht unterschritten werden. Bei mehreren Minijobs darf die gesamte Verdienstgrenze von 6.456 Euro pro Jahr nicht überschritten werden, um den Status als Minijobber:in zu wahren.

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