Die seit 12. November 2025 geltende Pflicht, Geflügel in Stadt und Landkreis Heilbronn in Ställen zu halten, endet am 15. Januar 2026. Ab Freitag, dem 16. Januar, dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder im Freien halten. Eine Verlängerung der Maßnahme sei nicht erforderlich, teilten Stadt und Landkreis in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Aufhebung der Aufstallpflicht
Die Aufstallpflicht war zum Schutz vor der Geflügelpest eingeführt worden. Mit dem Ablauf des 15. Januar entfällt die Anordnung formal. Betroffene Tierhalter werden damit von der Verpflichtung entbunden, ihre Bestände ausschließlich innerhalb von Gebäuden zu halten.
Grundlage der Entscheidung
Als Begründung nennen die Behörden, dass seit dem 19. Dezember kein weiterer toter Wildvogel im Landkreis nachgewiesen positiv auf das Geflügelpestvirus getestet worden sei. Im Stadtgebiet Heilbronn habe es demnach keine bestätigten Infektionen bei Wildvögeln oder Geflügel gegeben.
Weiterhin gültige Schutzmaßnahmen und Hinweise
Trotz der Aufhebung der Aufstallpflicht rief Dr. Stephanie Beker-Hess, Leiterin des Veterinäramtes des Landratsamtes Heilbronn, zu anhaltender Vorsicht auf. „Dennoch sollten alle Halter unbedingt weiterhin Sorgfalt walten lassen und ihr Geflügel durch Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest in ihren Bestand schützen“, sagte sie.
Die im Rahmen einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg festgelegten präventiven Biosicherheitsmaßnahmen bleiben weiterhin gültig und sind zu beachten. Die Allgemeinverfügung ist online abrufbar unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de.
Weitere Informationen zur Geflügelpest, Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit und die aktuelle Lageberichte in Deutschland stehen auf den Internetseiten des Friedrich Loeffler Instituts unter www.fli.de sowie beim Ministerium unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung.
Die Mitteilung wurde von der Stadt und dem Landkreis Heilbronn gemeinsam herausgegeben.
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