Der Heilbronner Gemeinderat hat am 27. November den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 117/14 Solarpark Hammelsberg gefasst und damit das formelle Verfahren für den ersten Solarpark im Stadtgebiet eingeleitet. Auf bis zu 35 Hektar südlich der Autobahn A6 ist eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von 35 bis 40 Megawatt vorgesehen.
Beschluss und weiteres Verfahren
Mit dem Beschluss stimmte der Rat zudem dem dazugehörigen Konzept zu. Dies ermöglicht die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch. Die Planunterlagen werden demnach für 14 Tage online veröffentlicht. Parallel ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Anlage und erwartete Wirkung
Die Anlage soll Strom für mehr als 12 000 Haushalte liefern und pro Jahr rund 10 000 Tonnen CO2 einsparen. Bestandteil des Vorhabens ist neben den Photovoltaikmodulen ein Batteriespeicher, der die Einspeisung stabilisieren soll. Die Fläche wird in fünf Abschnitte gegliedert, zwischen denen offene Korridore für landwirtschaftliche Nutzung, Wildtiere und Naherholung vorgesehen sind.
Raumordnung und Umweltschutz
Nach Angaben der Stadt erfüllt das Gebiet die gesetzlichen Voraussetzungen für Freiflächenphotovoltaik. Die Nähe zu bestehenden Stromnetzen sowie die Vorbelastung durch die Autobahn gelten als günstig für das Projekt. Bestehende Gehölzstrukturen sollen erhalten und gezielt ergänzt werden, heißt es in den Unterlagen.
Eigentumsverhältnisse und Beteiligung
Die betroffenen Flurstücke gehören rund 50 privaten Eigentümerinnen und Eigentümern. Sie haben ihre Flächen nach Angaben der Stadt für eine Betriebsdauer von mindestens 25 Jahren an den Projektentwickler verpachtet. Geplant ist zudem eine Bürgerbeteiligung über die Energiegenossenschaft EnerGeno.
Die Stadtverwaltung bewertet das Projekt als Beitrag zu den Heilbronner Klimaschutzzielen und zur regionalen Energiewende. Mit dem jetzt begonnenen Verfahren sollen die konkreten Planungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit weiter ausgearbeitet werden.
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