Verwaltungsgerichte haben im Streit um die Corona Soforthilfe ein wichtiges Urteil gefällt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart sprach sich zugunsten der Hilfeempfänger gegen die L-Bank aus, indem es die Rückerstattungsforderungen der Bank aufhob. Diese Entscheidungen betrafen Widerrufs- und Erstattungsbescheide sowie Widerspruchsbescheide aus den Jahren 2022 und 2023.
Diese Entwicklung zeigt eine klare Tendenz der Verwaltungsgerichte, gegen Rückforderungen im Zusammenhang mit der Corona Soforthilfe zu entscheiden. Es ist ein bedeutender Schritt, der die Position der Hilfeempfänger stärkt und möglicherweise Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben wird.